AGBs
Metallkunst-Manufaktur    
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma

-Metallkunst-Manufaktur-

Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Metallkunst-Manufaktur und dem Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und    Lieferbedingungen 05/2006.Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Metallkunst-Manufaktur ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

Besteht zwischen dem Käufer und Metallkunst-Manufaktur eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

Der Käufer hat die Möglichkeit vor Abschluss eines Vertrages diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege einzusehen und diese auszudrucken.

 

Vertragsabschluss

Angebote von Metallkunst-Manufaktur sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.

Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von der Metallkunst-Manufaktur keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung. Werden Bestellungen oder Vereinbarungen mündlich oder telefonisch abgegeben, können diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen werden.

Dieses Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Käufer das Produkt vorher besichtigt hat oder es durch den Verkäufer ausgeliefert worden ist und besichtigt werden konnte.

Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

Liefertermine und –fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht Metallkunst-Manufaktur eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat.

Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Menge als anerkannt.

Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Ausbleiben von Zulieferungen an die Metallkunst-Manufaktur oder höhere Gewalt ist die Metallkunst-Manufaktur berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

Entsteht dem Käufer durch die Metallkunst-Manufaktur ein Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle möglicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist durch die Metallkunst-Manufaktur ist Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung der angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.

 

Preise, Zahlungsbedingungen

Es gelten jeweils die angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei Einzel- und Sonderanfertigungen gelten die vertraglich vereinbarten Preise, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden.

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zur Zeit der Auftragsbestätigung. Die angegebenen Preise schließen Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Bei einem Warenwert über 2000,00€ wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtwarenwertes mit der Bestellung eingefordert. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Metallkunst-Manufaktur anerkannt sind.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

Gewährleistung

Alle angebotenen Gegenstände werden in Handarbeit gefertigt. Aus diesem Grunde, können die gelieferten Gegenstände Abweichungen gegenüber den fotographischen Darstellungen haben. Der Käufer hat keinen Anspruch, einen identischen Gegenstand wie ausgewiesen zu erhalten, es sei denn, es handelt sich um ein ausgewiesenes Einzelstück. Farbliche und gestalterische Abweichungen vom Anschauungsobjekt können auftreten. Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist gilt der Gegenstand als abgenommen. In Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung hat die Metallkunst-Manufaktur unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche das Recht, nachzubessern bzw. nachzuliefern. Erst wenn dieses nicht möglich ist oder nicht zum Erfolg führt, gelten die gesetzlichen Ansprüche. Wird der Mangel durch die Metallkunst-Manufaktur anerkannt, so hat der Käufer unbeschadet des oben gesagten die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten. Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Produktes durch den Käufer wird keine Gewährleistung übernommen.

Die Firma Metallkunst-Manufaktur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eigentumsvorbehalt

Die Metallkunst-Manufaktur behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferauftrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Metallkunst-Manufaktur zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

Erfüllungsort

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz der Metallkunst-Manufaktur.

Rechtswirksamkeit, Datenschutz

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Metallkunst-Manufaktur. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.  Die Metallkunst-Manufaktur ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über Käufer – auch wenn diese von dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.